Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Pfalzklinikum AdöR ist bemüht, seine Websites im Einklang mit Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 3. Juni 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (1)] barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für mvz.pfalzklinikum.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Barrierefreie-Informationsverordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 03. Juni 2019 vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die MVZ Pfalzklinikum GmbH entspricht in den nachstehend aufgeführten Punkten nicht dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit:
- Es liegt noch keine Erläuterung zu wesentlichen Inhalten der Website, Hinweisen zur Navigation und wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache vor. Diese Informationen befinden sich in der Erstellung.
- Einzelne Inhalte/Texte heben sich nicht durch genug Kontrast ab und sind daher ggf. nur eingeschränkt ohne Farben nutzbar (Anforderung Nr. 1.4.1.a, 1.4.3.a, 1.4.11.a).
- Es fehlen Alternativtexte zu Bildern, wir arbeiten daran, diese schrittweise nachzupflegen (Anforderung 1.1.1.b).
- Dokumente aus Büroanwendungen (z.B. PDF-Dokumente) sind ggf. nicht barrierefrei.
- Die Website enthält eine Weiterleitung zu Stellenangeboten auf www.pfalzklinikum.de. Das Pfalzklinikum AdöR ist Mutter der MVZ Pfalzklinikum GmbH. Das Bewerbermanagementsystem (Concludis), auf das über die Stellenangebote zugegriffen wird, kann vom externen Anbieter derzeit nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
- Eingebettete Karten von Google Maps sind nur in dem Rahmen barrierefrei, wie Google sie zur Verfügung stellt.
Das Pfalzklinikum ist bemüht, wichtige Inhalte schrittweise barrierefrei zur Verfügung zu stellen und arbeitet dahingehend kontinuierlich an der Verbesserung des Webauftritts.
Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass großteils ein Nachpflegen der Funktionen bei der aktuell bestehenden Website unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden.
Bis zum Relaunch der Website wird kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit gearbeitet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.08.2020 erstellt.
Diese Erklärung wurde auf Basis einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.07.2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen oder weitere Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich an die Unternehmenskommunikation des Pfalzklinikums (Muttergesellschaft der MVZ Pfalzklinikum GmbH) wenden.
Pfalzklinikum AdöR
Unternehmenskommunikation
Weinstraße 100
76889 Klingenmünster
E-Mail: Unternehmenskommunikation[at]pfalzklinikum.de
Rückmeldung können Sie uns auch über unser Kontaktformular geben: www.pfalzklinikum.de/kontakt
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: durchsetzungsstelle[at]msagd.rlp.de